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Mediadaten
Filmspiegel


H & S Management GbR


DVD special - "Eine Auslese" aktueller Neuerscheinungen


Kurzcharakteristik
Seit 1997 erscheint VIDEOTAKE monatlich und informiert unterhaltsam und übersichtlich über neue Filme und aktuelle Games im Angebot der Videotheken.
Das Magazin FILMSPIEGEL berichtete über Neuheiten aus dem DVD -Kaufangebot.
Im April 2007 wurden VIDEOTAKE und FILMSPIEGEL vereint. Das monatliche Magazin FILMSPIEGEL-VIDEOTAKE beinhaltet nunmehr sowohl Neuheiten aus dem DVD Angebot für den Verleihhandel als auch DVD Direktvermarktun-
gen und Filme auf DVD aus dem Backprogramm. Über das aktuelle Spiele-Angebot wird auch weiterhin informiert.
FILMSPIEGEL-VIDEOTAKE hat eine orientierende und meinungsbildende Funktion. Bekanntheitsgrad, klar definiertes Zielgruppensegment, zielgerichteter Einsatz und eine kontinuierliche Erscheinungsweise qualifizieren FILMSPIEGEL-VIDEOTAKE zum zentralen Kommunikator der Video- und Spiele-Anbieter und zu einem sinnvollen Kommunikationsmedium seriöser Werbeträger.

Erscheinungsweise
monatlich

Auflage FILMSPIEGEL-VIDEOTAKE
42.000 Exemplare

Redaktion

Hausanschrift Post- und Lieferanschrift Kontakt
H & S Management GbR
Waldstraße 19
13156 Berlin

Filmspiegel
Charlottenstraße 17 MBE 188
10117 Berlin
E-Mail: cvd@achmedien.com
E-Mail: redaktion@achmedien.com


Anzeigenpreisliste Nr. 4 (gültig ab 01. 01. 2004)
Alle Preise in EUR, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Größe in Seitenteilen Preis (4c) Satzspiegel* Anschnitt*
Titel 3.200,- 210 x 297
1/1 Anzeige 2.200,- 192 x 275 210 x 297
1/2 Anzeige quer 1.600,- 192 x 137 210 x 148
1/2 Anzeige hoch 1.600,- 96 x 275 105 x 297

* Breite x Höhe in mm. Bei Anschnitt-Anzeigen bitte Beschnittzugabe von 3 mm je Schnittkante beachten.

Zahlungsbedingungen
Sofort bei Rechnungserhalt, netto Kasse

Rücktrittsrecht
Schriftlich, zum Anzeigenschluss

Erscheinungstermine Filmspiegel-VIDEOTAKE (Rental)

Jahr Ausgabe Anzeigenschluss Erscheinungstag
2012 Januar 15.12.11 28.12.11
2012 Februar 16.01.12 27.01.12
2012 März 16.02.12 27.02.12
2012 April 15.03.12 29.03.12
2012 Mai 14.04.12 27.04.12
2012 Juni 16.05.12 29.05.12
2012 Juli 15.06.12 28.06.12
2012 August 16.07.12 27.07.12
2012 September 16.08.12 29.08.12
2012 Oktober 14.09.12 27.09.12
2012 November 15.10.12 29.10.12
2012 Dezember 15.11.12 28.11.12
2013 Januar 14.12.12 27.12.12


Technische Daten

Heftformat
A4 (210 x 297 mm)
Satzspiegel
192 x 275 mm
Beschnittzugabe
3 mm
Druckverfahren
Rollenoffset, 4c, Euroskala, 60er Raster
Druckunterlagen
Lieferung digitaler Druckvorlagen bitte als reprofähige
Datei (TIF, JPG, EPS, PDF). Anzeigen-Dateien bitte im
CMYK-Farbmodus mit mind. 300 dpi Auflösung als Druck-PDF
Datenträger
CD-ROM mit Proof (an o.g. Post-/ Lieferanschrift)
Datentransfer
FTP Server Upload Zugang auf Anfrage; Kontakt: +49-0152-06 50 69 30
E-Mail: cvd@achmedien.com
Anzeigenleitung
Verlagsbüro und Agentur Hans-Jürgen Mähne
Südstraße 12
07806 Neustadt an der Orla
Tel: +49 (0) 36481 - 83 68 40, Fax: +49 (0) 36481 - 83 68 41
E-Mail: anzeigen@achmedien.com


Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
(Für alle Aufträge gelten die Allgemeinen sowie unsere Zusätzlichen Geschäftsbedingungen, sofern wir nicht schriftlich abweichenden Auftragsbedingungen zugestimmt haben.

1. "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung zum Zwecke der Werbung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift.
2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der in Nummer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Aufträge für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
6. Anzeigen die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen und Beilagenaufträge " auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses " wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige innerhalb der garantierten verbreiteten Auflage Allgemeine Geschäftsbedingungen beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, oder ist die Ersatzanzeige erneut fehlerhaft, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadenersatzansprüche wegen Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung und/oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, den Organen oder ErfülIungsgehilfen des Verlages fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder Verzug sind nicht ausgeschlossen, soweit die Unmöglichkeit oder der Verzug von Organen oder Erfüllungshilfen des Verlages zu vertreten sind; die Haftung des Verlages ist in diesen Fällen auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch auf das für die Anzeige zu entrichtende Entgeld beschränkt, soweit eine Haftung nicht aufgrund der Geschäftsbedingungen ausgeschlossen wurde. Beanstandungen können nur innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige geltend gemacht werden, es sei denn, es handele sich um versteckte Mängel.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.
11. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen (4,5% p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank) sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstehen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen oder Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
13. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch ein Belegexemplar.
14. Kosten für vom Auftrageber zu vertretende oder gewünschte erhebliche Änderungen sowie für die Anfertigung von Lithos hat dieser selbst zu tragen.
15. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 % sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) der Auftraggeber haftet dem Verlag für Schäden, die diesem durch Ansprüche Dritter aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften entstehen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
b) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (Streik, Beschlagnahme und dgl.) hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichen Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind.
c) Die Pflicht der Aufbewahrung von Druckunterlagen endet einen Monat nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
d) Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
e) Mündliche Vereinbarungen, Bedingungen und Fristen müssen schriftlich durch den Verlag bestätigt werden.
f) Reklamationen müssen innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt geltend gemacht werden.
g) Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung behält der Verlag sich vor, Vorauszahlungen bis zum Anzeigenschluss zu verlangen.
h) Farbausschluss kann nicht zugesagt werden.
i) Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
k) Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
l) Mit Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preisliste, die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.


Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) der Auftraggeber haftet dem Verlag für Schäden, die diesem durch Ansprüche Dritter aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften entstehen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
b) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (Streik, Beschlagnahme und dgl.) hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichen Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind.
c) Die Pflicht der Aufbewahrung von Druckunterlagen endet einen Monat nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
d) Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
e) Mündliche Vereinbarungen, Bedingungen und Fristen müssen schriftlich durch den Verlag bestätigt werden.
f) Reklamationen müssen innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt geltend gemacht werden.
g) Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung behält der Verlag sich vor, Vorauszahlungen bis zum Anzeigenschluss zu verlangen.
h) Farbausschluss kann nicht zugesagt werden.
i) Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
k) Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
l) Mit Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preisliste, die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.


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